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den Wald zu retten

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Öffentliche Auslegungen und Einwendungsmöglichkeiten

Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung (2024)
Das Land Brandenburg muss mindestens 1,8 Prozent seiner Fläche bis 31. Dezember 2027 und mindestens 2,2 Prozent bis 31. Dezember 2032 für die Windenergienutzung ausweisen. Die Umsetzung der sich hieraus ergebenden Teilflächenziele für die Region Prignitz-Oberhavel liegt in der Verantwortung der hierfür zuständigen regionalen Planungsgemeinschaft. 

Von den 46 geplanten Windkraft-Vorranggebieten (VR) sind 36 VR mit Windenergieanlagen bereits ganz oder teilweise bebaut, somit werden 10 neue VR geplant. Von den 10 neuen VR befinden sich 8 (teilweise) im Wald.  Das sogenannte "VR WEN 44 Staffelde - Falkenhagen Forst" liegt im Wald bei Staffelde, das "VVR WEN 43 Sommerfeld - Neuendorf" im Wald nördlich von Hohenbruch.

Vom 18. Dezember 2024 bis einschließlich 18. März 2025 können per Mail an beteiligung@prignitz-oberhavel.de Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans abgegeben werden.  Nähere Informationen sind auf der Internetseite der regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel abrufbar.

Windpark Staffelde
Für das "VR WEN 44 Staffelde - Falkenhagen Forst" wurde bereits von einem Projektentwickler die Errichtung von sieben Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von rd. 250 m beantragt.  Details zu dem Projekt (wie Karten, Artenschutzgutachten und Lärmprognosen) sind im UVP-Portal abrufbar.

Vom 19. Februar 2025 bis einschließlich 17. April 2025 können unter https://lfu.brandenburg.de/einwendungen Einwendungen gegen das Projekt vorgebracht werden.  

Unsere Mission

Derzeit ist geplant, im Waldgebiet nördlich von Beetz fünf Windkraftanlagen mit einer Höhe von rd. 270 m  zu errichten. 

Gemäß dem Bundesamt für Naturschutz gilt das zur Rüthnicker Heide gehörige Gebiet als besonders schutzwürdig aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes.  In der Vergangenheit wurden u.a.  Seeadler, Wanderfalken, Hohltauben und Schwarzspecht als Brutvögel nachgewiesen. Darüber hinaus gibt es Brutverdachte für Kranich, Ziegenmelker, Trauerschnäpper und Baumpieper. 

Im Spannungsfeld zwischen ökologischen, wirtschaftlichen und (energie-) politischen Zielen sowie den Interessen der Allgemeinheit darf aus unserer Sicht die Energiewende nicht auf Kosten unserer Artenvielfalt und des Naturschutzes gehen.  Waldschutz ist Klima- und Artenschutz!

Das Planungsgebiet für die Windkraftanlagen liegt weitestgehend im Wasserschutzgebiet Beetz. Das Wasserwerk Beetz versorgt die Einwohner der Stadt Kremmen mit den Ortsteilen Beetz, Sommerfeld und Hohenbruch sowie Ludwigsaue mit Trinkwasser. Die Versorgung umfasst eine Klinik und ein Hotel. Eine Gefährdung des Grundwassers ist -zum Schutz der Allgemeinheit- nicht akzeptabel!

Bei den selten auftretenden Bränden von Windkraftanlagen können nur Brände im Turmfuß und Trafogebäude gelöscht werden. Aufgrund der großen Höhe erfolgt ansonsten ein "kontrolliertes Abbrennen" unter Aufsicht der Feuerwehr. Bei einem unbewaldeten Standort ist dies in der Regel unprobelmatisch. Bei dem im Wald liegenden Planungsgebiet kann allerdings bei Trockenheit eine Waldbrandgefahr durch wegfliegende, brennende Teile von Rotoren oder brennendem Getriebe- oder Hydrauliköl generell nicht ausgeschlossen werden. 

Wir haben die Bürgerinitiative "BI Beetz (BIB)  Wald-windkraftfrei" gegründet, um die geplante Errichtung der Windkraftanlagen im Wald zu verhindern.  Für erneuerbare Energien, gegen Unvernunft!

Unterstützt durch den

Unsere Position

Brauchen wir Windkraftanlagen im Wald?

Welche Auswirkungen auf den Wald sind zu befürchten?

Ist die Tierwelt gefährdet?

Gibt es potenzielle Auswirkungen auf Menschen?

Hintergrundinformationen

Paradoxe Klimawende: Windräder statt Bäume | SPIEGEL TV

Trailer zum Kinofilm "End of Landschaft"